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Bauplatzvergabe "verlängerte Barbarastrasse"

Vergabe eines gemeindlichen Bauplatzes (P 4) für ein Einfamilienwohnhaus im Ortsteil Eichelsbach im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Verlängerte Barbarastraße“

Der Markt Elsenfeld wird Eigentümer eines ca. 614 m² großen Bauplatzes (P 4) im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Verlängerte Barbarastraße“, der die Bebauung mit einem Einfamilienwohnhaus vorsieht. Der Markt Elsenfeld beabsichtigt, diesen Bauplatz an eine junge im Markt Elsenfeld ansässige Familie zu verkaufen. Die vom Marktgemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinien für die vier gemeindlichen Doppelhausplätze östlich des Kindergartens Abenteuerland werden analog angewandt. Die Vergaberichtlinien und der Bebauungsplan „Verlängerte Barbarastraße“ finden Sie rechts zum Download.

Der Grundstückskaufpreis beträgt 150,00 €/m² x 614 m² = 92.100,00 € inklusive Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch und Kosten für die Wasser- und Kanalerschließung nach dem Kommunalabgabengesetz. Hinzu kommen die Kosten für die Stromerschließung und Telekommunikation sowie Notarkosten und Grunderwerbssteuer. Das Wohnhaus muss innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab Beurkundung bezugsfertig errichtet und vom Bewerber auch selbst bewohnt werden.

Die Bewerbung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  1. Beachtung der Vergaberichtlinien
  2. Vorlegen eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars
    (Am besten per E-Mail an Joachim Oberle, Rückfragen: 06022/5007-28)
  3. Vorlegen einer Finanzierungsbestätigung der Bank für den Grundstückskauf und den Hausbau
    (Zur Orientierung: Der Kostenkennwert für den Kubikmeter umbauter Raum liegt aktuell zwischen 650 und 800 € brutto, ohne Baunebenkosten (Genehmigungsgebühren, Architekten- und Ingenieurhonorare etc.).
  4. Nur Bewerber, die bis spätestens 31.12.2023 vollständige Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, ausgefülltes Antragsformular, Finanzierungsbestätigung der Bank für den Grundstückskauf und den Hausbau) bei der Marktverwaltung einreichen, kommen auf die Bewerberliste.

Die Marktverwaltung wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist unter analoger Anwendung der Vergaberichtlinien eine Rangfolge der Bewerber ermitteln. Die Beschlussfassung darüber und die Bauplatzvergabe obliegen dem Marktgemeinderat. Mit einer Entscheidung ist somit im Frühjahr 2023 zu rechnen.
Das erste Wahlrecht hinsichtlich des Bauplatzes hat derjenige Bewerber, der in der Rangfolge ganz oben steht, gefolgt vom Nächstfolgenden usw. Die Marktverwaltung wird nach Feststehen der Rangfolge mit den Bewerbern schriftlich Kontakt aufnehmen.

Die Marktverwaltung stellt auf der Homepage des Marktes Elsenfeld einen Musterkaufvertrag bereit. Ebenso einsehbar auf der Homepage ist der oben genannte Bebauungsplan „Verlängerte Barbarastraße“, dessen Festsetzungen verbindlich sind. Für die Bauherren besteht freie Architektenwahl.

Elsenfeld, 08.08.2023

Kai Hohmann
Erster Bürgermeister

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