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Bauplatzvergabe "östl. Kiga Abenteuerland"

Vergabe der vier gemeindlichen Doppelhausbauplätze östlich des Kindergartens „Abenteuerland“

Im Zuge innerörtlicher Baulandentwicklung hat der Markt Elsenfeld in den letzten Jahren östlich des Kindergartens „Abenteuerland“ in der Rücker Straße Altimmobilien erworben und mit dem Ziel der Neubebauung abgebrochen. Der inzwischen rechtskräftige Bebauungsplan „Östlich des Kindergartens Abenteuerland“ sieht die Neubebauung der gemeindlichen Fläche mit vier ein-oder zweigeschossigen Doppelhaushälften vor. Die neue Erschließung des Geländes ist Mitte 2023 vorgesehen. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.10.2022 Vergaberichtlinien erlassen mit der Zielsetzung, junge ortsansässige Familien durch Verkauf dieser vier Bauplätze zur Ansiedlung im Ortskern zu gewinnen. Die Vergaberichtlinien werden in dieser Elsenfelder Rundschau veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Elsenfeld unter https://www.elsenfeld.de/gewerbe-bauen/bauleitplanung/bebauungsplaene/weitere-bebauungsplaene/ einsehbar.

Im Einzelnen entstehen folgende Bauplätze vorbehaltlich der Vermessung:

Bauplatz 1:                                         269 m²
Bauplatz 2:                                         238 m²
Bauplatz 3:                                         290 m²
Bauplatz 4:                                         506 m²

Der Grundstückskaufpreis beträgt 400 €/m² inklusive Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch und Kosten für die Wasser- und Kanalerschließung nach dem Kommunalabgabengesetz. Hinzu kommen die Kosten für die Stromerschließung und Telekommunikation sowie Notarkosten und Grunderwerbssteuer

Die Bauplätze stellen sich im Baugebiet wie folgt dar:

Die Bewerbung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

1. Beachtung der Vergaberichtlinien

2. Vorlegen eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars

Am besten per E-Mail an Joachim Oberle, Rückfragen: 06022/5007-28

3. Vorlegen einer Finanzierungsbestätigung der Bank für den Grundstückskauf und den Hausbau

(Zur Orientierung: Der Kostenkennwert für den Kubikmeter umbauter Raum liegt aktuell zwischen 650 und 800 € brutto, ohne Baunebenkosten (Genehmigungsgebühren, Architekten- und Ingenieurhonorare etc.). Eine eingeschossige Doppelhaushälfte ohne Keller hat ca. 500 - 600 m³ umbauten Raum, eine zweigeschossige Doppelhaushälfte mit Keller hat ca. 900 - 1.100 m³ umbauten Raum.)

4. Nur Bewerber, die bis spätestens 30.06.2023 vollständige Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, ausgefülltes Antragsformular, Finanzierungsbestätigung der Bank für den Grundstückskauf und den Hausbau) bei der Marktverwaltung einreichen, kommen auf die Bewerberliste.

Die Marktverwaltung wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist unter strikter Anwendung der Vergaberichtlinien eine Rangfolge der Bewerber ermitteln. Die Beschlussfassung darüber und die Bauplatzvergabe obliegen dem Marktgemeinderat. Mit einer Entscheidung ist somit im Sommer 2023 zu rechnen.

Die Bewerber dürfen Wünsche bezüglich des Bauplatzes (Mehrfachnennungen sind möglich) und der Frage äußern, ob sie eingeschossig oder zweigeschossig bauen möchten. Diese Wünsche sind aber für den Markt Elsenfeld bei der Vergabe nicht verbindlich; es besteht also für die Bewerber kein Rechtsanspruch auf Erfüllung der Wünsche.

Das erste Wahlrecht hinsichtlich eines Bauplatzes hat derjenige Bewerber, der in der Rangfolge ganz oben steht, gefolgt vom Nächstfolgenden usw. Die Marktverwaltung wird nach Feststehen der Rangfolge mit den Bewerbern schriftlich Kontakt aufnehmen.

Die Marktverwaltung stellt einen Musterkaufvertrag bereit. Hier erhalten Sie den Bebauungsplan „Östlich des Kindergartens Abenteuerland“, dessen Festsetzungen verbindlich sind. Für die Bauherren besteht freie Architektenwahl. Um gerade bei Doppelhaushälften städtebaulich angemessene Lösungen zu erhalten, schreibt der Markt Elsenfeld das mit der Erstellung des Bebauungsplans beauftragte Büro Klingenmeier Beratende Ingenieure, Amorbach, als Beratungsbüro vor. Die Kosten der Beratung trägt der Bewerber. Die Beratung umfasst jedoch nicht die Ausarbeitung des Bauantrags. Diese wird wie üblich von den sich Bewerbenden auf eigene Kosten an frei zu wählende bauvorlageberechtigte Planer:innen vergeben.

Elsenfeld, 08. 03.2023

 

Kai Hohmann
Erster Bürgermeister

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