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Wo erledige ich was - Zuständigkeiten

Verkehrsrechtliche Anordnungen

Baustellen im Straßenraum

Gemäß § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen die Unternehmer vor Beginn von Arbeiten die sich auf den Straßenverkehr auswirken (hierzu zählt auch der Gehweg), bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen. In dieser Anordnung legt die Straßenverkehrsbehörde fest, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten oder zu regeln ist. Hierzu wird dem Unternehmer zusammen mit der verkehrsrechtlichen Anordnung ein Verkehrszeichenplan übersandt.

Zur Antragstellung ist immer der jeweilige Bauunternehmer und nicht der Grundstückseigentümer verpflichtet, dies gilt beispielsweise auch für Verputz- und Malerarbeiten am Wohnhaus mit gleichzeitiger Gehwegsperrung wegen Aufstellung eines Baugerüstes.

Veranstaltungen im Straßenraum

Werden öffentliche Straßen durch eine Veranstaltung mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen, ist zur Durchführung dieser Veranstaltung eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

Der Antrag kann formlos gestellt werden, er muss allerdings mindestens folgende Angaben enthalten:
•Bezeichnung des Veranstalters (Verein XY)
•Name und Anschrift der verantwortlichen Person für diese Veranstaltung
•Ort, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
•Bei Festzügen, Radtouren, Sportveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen genauer Streckenverlauf

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Wolfgang Sommer-Pekel
Sachbearbeiter
06022 5007-2306022 5007-9023wolfgang.sommer-pekel@elsenfeld.de

Formulare

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