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Regionaler Handwerkerparkausweis

Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain

Ab dem 01.06.2023 gilt der Handwerkerparkausweis Region Frankfurt Rhein Main auch in den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg.
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, deren Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) sich im Gültigkeitsbereich des Handwerkerparkausweises Region Frankfurt RheinMain befindet. Der Antrag ist bei der jeweiligen Heimatgemeinde zu stellen und gilt für das gesamte Gebiet.

Weitere Informationen (genaue Städteangaben, Einzureichende Antragsunterlagen etc.) finden Sie in den untenstehenden Dokumenten oder unter folgendem Link www.ivm-rheinmain.de/handwerkerparkausweis

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Wolfgang Sommer-Pekel
Sachbearbeiter
06022 5007-2306022 5007-9023wolfgang.sommer-pekel@elsenfeld.de

Formulare

Merkblätter

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