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Wo erledige ich was - Zuständigkeiten

Fischereirecht / Fischereischein

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Vorzulegende Unterlagen:

Nachweis der bestandenen Fischerprüfung, Passbild, Personalausweis oder Reisepass, Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Sofia Seelmann
Sachbearbeiterin
06022 5007-1606022 5007-9016sofia.seelmann@elsenfeld.de

Informationen aus dem BayernPortal

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