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Wo erledige ich was - Zuständigkeiten

Zweitwohnsitz

Die Anmeldung muss persönlich oder mit Vollmacht erfolgen.

Vorzulegende Unterlagen:

Personalausweis, Reisepass, Wohnungsgeberbescheinigung
Bei Kindern: Kinderreisepass, falls keiner ausgestellt wurde, die Geburtsurkunde


Der Markt Elsenfeld erhebt keine Nebenwohnsitzsteuer.

Bei Nichtmehrbestehen des Nebenwohnsitzes, sind sie zur Abmeldung beim Einwohnermeldeamt verpflichtet.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
André Bauer
Sachbearbeiter
06022 5007-1306022 5007-9013andre.bauer@elsenfeld.de
Tanja Gramlich
Sachbearbeiterin
06022 5007-3006022 5007-66tanja.gramlich@elsenfeld.de
Sofia Seelmann
Sachbearbeiterin
06022 5007-1606022 5007-9016sofia.seelmann@elsenfeld.de

Informationen aus dem BayernPortal

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