Anschrift Rathaus
Markt Elsenfeld
Marienstraße 29
63820 Elsenfeld
Telefon: 06022 5007 - 0
Fax: 06022 5007 - 66
E-Mail: rathaus@elsenfeld.de
Die Wohnsitzanmeldung kann persönlich oder durch Vollmacht (muss neue und alte Adresse, sowie Einzugsdatum, evtl. Nebenwohnsitze beinhalten) erfolgen.
Neues Bundesmeldegesetz ab 01. November 2015
Ab dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz wird der Wohnungsgeber (Eigentümer/Vermieter) laut § 19 BMG zur Mitwirkung bei der Anmeldung verpflichtet!
Ab dem 01.11.2015 muss der/die Meldepflichtige bei An- oder Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt eine Wohnungsbescheinigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbescheinigung) vorlegen. Den Vordruck über die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie untenstehend.
Dies soll künftig Scheinanmeldungen wirksamer verhindern. In der Bescheinigung muss, neben dem tatsächlichen Einzugsdatum, auch der Name des Einziehenden, bei mehreren Personen, die namentliche Auflistung aller einziehenden Personen, vermerkt sein. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.
Personalausweis, Reisepass, Wohnungsgeberbescheinigung
Bei Kindern: Kinderreisepass, falls keiner ausgestellt wurde, die Geburtsurkunde
Bitte beachten Sie, eine Vordatierung des Einzugsdatums kann nicht erfolgen.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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André Bauer Sachbearbeiter | 06022 5007-13 | 06022 5007-9013 | andre.bauer@elsenfeld.de | |
Tanja Gramlich Sachbearbeiterin | 06022 5007-30 | 06022 5007-66 | tanja.gramlich@elsenfeld.de | |
Sofia Seelmann Sachbearbeiterin | 06022 5007-16 | 06022 5007-9016 | sofia.seelmann@elsenfeld.de |