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Wo erledige ich was - Zuständigkeiten

Abmeldung

Eine Abmeldung innerhalb Deutschlands ist nicht mehr nötig. Sie melden sich am neuen Wohnsitz an und dieser verständigt das vorher zuständige Einwohnermeldeamt über den Wegzug.

Eine Abmeldung ins Ausland muss jedoch noch beim Einwohnermeldeamt persönlich oder mit Vollmacht (Vorlage Personalausweis und Reisepass) erfolgen.
Hierzu ist die Vorlage einer Wohnungsbescheinigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbescheinigung) erforderlich. Den Vordruck über die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie untenstehend.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
André Bauer
Sachbearbeiter
06022 5007-1306022 5007-9013andre.bauer@elsenfeld.de
Tanja Gramlich
Sachbearbeiterin
06022 5007-3006022 5007-66tanja.gramlich@elsenfeld.de
Sofia Seelmann
Sachbearbeiterin
06022 5007-1606022 5007-9016sofia.seelmann@elsenfeld.de

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