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Wo erledige ich was - Zuständigkeiten

Auskunfts- und Übermittlungssperren

Sie haben die Möglichkeit ohne Begründung Übermittlungssperren einrichten zu lassen, z.B. gegen die Weitergabe Ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen oder bei Alters- und Ehejubiläen.

Zur Eintragung einer Auskunftssperre, wird eine ausreichende Begründung mit Nachweisen benötigt.
Die Eintragung (zeitlich befristet) erfolgt nach Prüfung durch das Einwohnermeldeamt.

Die jeweiligen Antragsformulare finden Sie untenstehend zum Download. Alternativ erhalten Sie diese im Bürgerbüro.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
André Bauer
Sachbearbeiter
06022 5007-1306022 5007-9013andre.bauer@elsenfeld.de
Tanja Gramlich
Sachbearbeiterin
06022 5007-3006022 5007-66tanja.gramlich@elsenfeld.de
Sofia Seelmann
Sachbearbeiterin
06022 5007-1606022 5007-9016sofia.seelmann@elsenfeld.de

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal

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