Anschrift Rathaus
Markt Elsenfeld
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63820 Elsenfeld
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Neues Bundesmeldegesetz ab 01. November 2015
Ab dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz wird der Wohnungsgeber (Eigentümer/Vermieter) laut § 19 BMG zur Mitwirkung bei der Anmeldung verpflichtet!
Ab dem 01.11.2015 muss der/die Meldepflichtige bei An- oder Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt eine Wohnungsbescheinigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbescheinigung) vorlegen. Den Vordruck über die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie untenstehend.
Dies soll künftig Scheinanmeldungen wirksamer verhindern. In der Bescheinigung muss, neben dem tatsächlichen Einzugsdatum, auch der Name des Einziehenden, bei mehreren Personen, die namentliche Auflistung aller einziehenden Personen, vermerkt sein. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.
Personalausweis, Wohnungsgeberbescheinigung
Bitte beachten Sie, eine Vordatierung des Umzugsdatums kann nicht erfolgen.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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André Bauer Sachbearbeiter | 06022 5007-13 | 06022 5007-9013 | andre.bauer@elsenfeld.de | |
Tanja Gramlich Sachbearbeiterin | 06022 5007-30 | 06022 5007-66 | tanja.gramlich@elsenfeld.de | |
Sofia Seelmann Sachbearbeiterin | 06022 5007-16 | 06022 5007-9016 | sofia.seelmann@elsenfeld.de |