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Hochwasserschutz

Hochwasserschutz in Elsenfeld – grundlegende Informationen zum Deichbauprojekt


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der neue Marktgemeinderat hat sich inzwischen auch mit dem „Deichbauprojekt“ intensiv befasst, sodass ich Ihnen zu diesem komplexen Thema ein paar grundlegende Informationen geben möchte. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, stehen Ihnen von der Marktverwaltung die Herren Hüttl (Tel.: 06022/500727) und Oberle (Tel.: 06022/500728) gerne zur Verfügung.


Warum Deichbau in Elsenfeld?

Große Teile des Elsenfelder Ortskerns liegen im Überschwemmungsgebiet von Main und Elsava. Maßstab ist hier das sogenannte 100-jährliche Hochwasser, kurz HQ 100. Der Main ist als Gewässer 1. Ordnung und die Elsava als Gewässer 2. Ordnung in der Zuständigkeit des Freistaats Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Aschaffenburg. Aus den katastrophalen Hochwassererfahrungen an Donau und Elbe im August 2002 hat der Freistaat Bayern durch seine Wasserwirtschaftsämter Basisstudien anfertigen lassen, aus denen hervorgeht, wo mit angemessenen Mitteln viele Schutzgüter (Häuser, Straßen usw.) geschützt werden können. Für Elsenfeld wurde vom WWA in der Basisstudie 2008 ein Deich durch die Angelgärten und durch den Elsavapark vorgeschlagen. Mit einem Hochwasserschutzdeich darf im überflutungsgefährdeten Ortskern wieder gebaut werden, ohne ist dies nur eingeschränkt möglich und wegen vieler Auflagen teuer. Weil es auch in Zukunft schlimme Hochwasser geben wird, der Klimawandel spielt da eine Rolle, hat der Marktgemeinderat bisher das Konzept des Freistaats Bayern begrüßt, weil so der alte Ortskern geschützt würde und dort auch wieder vernünftig in Gebäude investiert werden könnte, gerne auch mit öffentlicher Förderung.


Was sind die städtebaulichen Ziele der Gemeinde im alten Ortskern?

Unsere Planungsbüros haben übereinstimmend städtebauliche Entwicklungspotenziale festgestellt,  um im Ortskern eine höhere Lebensqualität zu erreichen. Ziel des Marktes Elsenfeld ist es, mit dem alten Ortskern in ein staatliches Städtebauförderungsprogramm zu kommen, sodass Privatleute über ein sogenanntes kommunales Förderprogramm öffentliche Gelder als Zuschuss erhalten können, die zu ca. 60 % vom Freistaat getragen würden. Die Gemeinde möchte, dass der alte Ortskern eine gute Zukunftsperspektive hat! Die Dorferneuerung in Rück-Schippach hat bewiesen, dass so etwas geht! Umfassendes Baurecht über einen Bebauungsplan ist für eine Förderung die Voraussetzung, und dieses gibt es eben nur mit einem Hochwasserschutz in Form eines Deiches.


Will die Gemeinde in den Angelgärten auch neue Bauplätze ausweisen?

Neue Bauplätze in den Angelgärten zu schaffen ist nicht das erklärte Ziel des Projekts.

Tatsache ist aber auch, dass es eine erhebliche Nachfrage junger Familien nach bezahlbaren Bauplätzen in Elsenfeld gibt. Im sogenannten Flächennutzungsplan (FNP), der die langfristige bauliche Entwicklung der Gemeinden in Deutschland für einen Zeitraum von ca. 20 Jahren festsetzt, sind weite Teile der Angelgärten seit 1984 als Bauerwartungsland dargestellt und bei der Neuaufstellung des FNP 2004 unverändert übernommen wurden. Nach dem Bau des Deiches wäre es wohl möglich, einen Teil des Bauerwartungslands nach Aufstellung eines Bebauungsplans in Bauplätze zu entwickeln. Über die Aufstellung eines solchen Bebauungsplans und die Art und Weise einer etwaigen Baulandumlegung entscheidet einzig und allein der Marktgemeinderat – und zwar erst, wenn der Deich tatsächlich gebaut ist, weil erst dann das Gebiet auch hochwasserfrei wäre, also in vielleicht 8-10 Jahren! Zuvor müsste vom Landratsamt auch noch die Verordnung angepasst werden, die das Überschwemmungsgebiet festsetzt.

Klar ist: der Deich wird nicht gebaut um Neubauland zu erschließen, sondern um die vorhandene Bausubstanz zu schützen und weiterentwickeln zu können; eventuelle Bauplätze sind allenfalls ein „Nebenprodukt.“


Was passiert mit den Angelgärten?

Es ist leider so, dass die Angelgärten in ihrem jetzigen Zustand Wasserrecht und Baurecht widersprechen, weil sie im Überschwemmungsgebiet und sogar im Hochwasserabflussbereich liegen und keinerlei Baugenehmigungen für die Gartenhütten und Einfriedungen vorhanden sind und auch nicht erteilt werden können. Das Landratsamt war deshalb auch vor einigen Jahren schon in der Marktverwaltung vorstellig, konnte aber von uns dafür gewonnen werden, die weiteren Planungen abzuwarten, die eine verträgliche Neuordnung der Angelgärten vorsehen. Angestrebt wird die Ausweisung eines Schrebergartengebiets mit ca. 200-300 m² großen geordneten Gartenparzellen.


Wann und wie werden die Bürger informiert und beteiligt?

Die gesamten Überlegungen werden zusammen mit der Regierung von Unterfranken, dem Landratsamt Miltenberg dem Wasserwirtschaftsamt seit mehreren Jahren intensiv diskutiert. Vom Marktgemeinderat wurde im November 2009 nach Beratungen mit interessierten Bürgern und Fachbüros ein Städtebauliches Entwicklungskonzept für einige Elsenfelder Innerortsbereiche und der Ausbau der Ortsdurchfahrt beschlossen. Im Februar 2010 fasste der Marktgemeinderat Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne, darunter auch für die Nebengasse. Um in ein Förderprogramm zu kommen, hat die Regierung von Unterfranken dem Markt Elsenfeld im Herbst 2013 empfohlen, ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu erstellen. Auch hier spielte der Bereich westliche Hauptstraße/Mainlände eine erhebliche Rolle. In Bürgerarbeitskreisen wurden Ideen entwickelt. Im Oktober 2018 wurde das ISEK vom Marktgemeinderat beschlossen – übrigens einsehbar auf unserer Homepage – und gleichzeitig ein Aufnahmeantrag in das Programm „Soziale Stadt“ für den Bereich des Elsenfelder Altortes an die Regierung gestellt. Alle genannten Sitzungen waren öffentlich, in der Presse und der Elsenfelder Rundschau wurde jeweils berichtet. In den Bürgerversammlungen 2014 und 2018 wurden erste Überlegungen zum Deichbauprojekt bzw. die Kernpunkte des ISEK umfassend öffentlich vorgestellt. Zurzeit arbeitet das WWA an der Erstellung der Vorentwurfsplanung für die Deich-Vorzugsvarianten, die von der Regierung genehmigt werden müssen. Erst dann besteht überhaupt Klarheit, ob das Projekt vom Freistaat Bayern weiterverfolgt und umgesetzt wird! Dies wäre dann der richtige Zeitpunkt für eine qualifizierte Bürgerinformation, weil erst dann die Fakten feststehen. Wir wollen und werden die Bürger intensiv beteiligen!

Ob die Planung weitergeht, entscheidet immer der Marktgemeinderat! Für den Deichbau muss ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren vom Freistaat Bayern durchgeführt werden, bei dem der Gesetzgeber Bürgerbeteiligung vorgeschrieben hat.


Wann soll der Deich gebaut werden?

Wir befinden uns noch in einer sehr frühen Planungsphase (Leistungsphase 2). Ein Planfeststellungsverfahren könnte vielleicht in einem Jahr beginnen und nach weiteren zwei Jahren abgeschlossen sein. Natürlich muss dann eine Bodenordnung vorgenommen werden, die kompliziert ist und auch sicherlich 2-3 Jahre in Anspruch nehmen würde. Erst danach kann mit dem eigentlichen Deichbau begonnen werden, für den wiederum vorsichtig geschätzt 2-3 Jahre angesetzt werden müssten. Übrigens: Die Hochwasserschutzmaßnahme wird in die Landschaft eingepasst und nicht als Fremdkörper wirken! Sie wird am höchsten Punkt ca. 3,17 m hoch und läuft Richtung Knabenweg auf ca. 87 cm und Richtung Elsavabrücke auf ca. 2,71  m Höhe aus. Durch den Elsavapark wäre der Deich bzw. die Mauer oder eine Kombination aus beiden zwischen ca. 1,20 m und 1,40 m hoch.


Und wer bezahlt das Ganze?

Nach aktueller Kostenschätzung des Planungsbüros beziffern sich die Deichbaukosten und die Kosten für ein Pumpwerk auf insgesamt rund 8 Millionen €. Davon trägt der Freistaat 2/3 und der Markt Elsenfeld 1/3.  Übernimmt der Markt Elsenfeld Pflege-und Wartungsarbeiten am Deich, sinkt sein Kostenanteil. Rechtstheoretisch können die auf den Markt Elsenfeld entfallenden Kosten auf die sogenannten Vorteilsnehmer abgewälzt werden, also die Bürgerinnen und Bürger, die einen Nutzen vom Deich haben. Weil in der Praxis der jeweilige Nutzen nur sehr schwer zu beziffern ist, kann die Kostenbeteiligung der Bürger auch null betragen. Letztlich entscheidet hierüber aber auch zu gegebener Zeit der Marktgemeinderat.


Sie sehen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir stehen mit der Planung des Deichs noch ganz am Anfang. Wir werden mit der komplexen Thematik im Marktgemeinderat weiterhin verantwortungsvoll umgehen, diese transparent machen und Sie beteiligen.

Viele Grüße

Kai Hohmann
Erster Bürgermeister

Anlagen

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