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Wann darf ich meinen Rasen mähen?

24.07.2019
Ruhezeiten für die Nutzung von Geräten und Maschinen im Freien.

Aus gegebenem Anlass weist die Marktverwaltung darauf hin, dass die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt, wann Geräte und Maschinen im Freien „ruhen“ müssen.

Demnach dürfen sonn- und feiertags sowie werktags zwischen 20.00 und 7.00 Uhr unter anderem folgende Geräte nicht benutzt werden:

· Rasenmäher (auch „lärmarme“) mit Elektro- oder Verbrennungsmotor
· Mehrzweckgeräte mit einer Motorstärke von mehr als 20 Kilowatt
· Vertikutierer mit Elektro- oder Verbrennungsmotor
· Rasentrimmer und Rasenkantenschneider mit Elektromotor
· Heckenscheren mit Elektro- oder Verbrennungsmotor
· Tragbare Kettensägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotor
· Schredder und Zerkleinerer mit Elektro- oder Verbrennungsmotor
· Wasserpumpen (ausgenommen Tauchpumpen)
· Schneefräsen

Des Weiteren dürfen einige besonders laute Gartengeräte weder sonn- und feiertags sowie werktags zwischen 20.00 und 7.00 Uhr noch werktags zwischen 7.00 und 9.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie von 17.00 bis 20.00 Uhr benutzt werden. Dabei handelt es sich um Freischneider und Grastrimmer mit Verbrennungsmotor sowie um Laubbläser und Laubsammler mit Elektro- oder Verbrennungsmotor. Sind jedoch solche Geräte mit dem Umweltzeichen der EU ausgezeichnet worden (stilisierte Blume mit einem Kreis aus 12 Sternen als Blütenblätter und dem Eurozeichen in der Mitte), so gelten wiederum die normalen Ruhezeiten. Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Kategorien: Der Markt Elsenfeld informiert

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