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Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.24

06.11.2023
Wichtige Information der Passbehörde

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen.

Auch Verlängerungen/Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Kinderreisepässe, die bereits ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Geregelt ist diese Neuerung im Gesetz vom 08.10.2023 zur „Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“.

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren.

Wichtiger Hinweis: Sollte z.B. ein Baby nach ein oder zwei Jahren auf dem vorhandenen Lichtbild nicht mehr zweifelsfrei erkennbar sein, ist das Dokument bereits vor Ablauf der 6 Jahre ungültig. Das heißt, dass die Eltern vor Reiseantritt eigenverantwortlich prüfen müssen, ob ihr Kind auf dem Lichtbild im vorhanden Ausweisdokument noch erkennbar ist!

Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro unter: 06022 / 5007-13, 5007-16 und 5007-30.

Kategorien: Der Markt Elsenfeld informiert

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