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27.04.2022
Grundsteuerformulare erst ab 01.07.2022 im Rathaus verfügbar!
Neuregelung der Grundsteuer - Informationen für Eigentümer
Im Zuge der Grundsteuerreform ist wie bereits durch die Medien bekannt, das Mitwirken der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erforderlich. Es wird daher zwischen April und Juni 2022 ein Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung, durch die Finanzbehörden, an die Steuerpflichtigen verschickt. Dies gilt nur für natürliche Personen. Sollten mehrere Personen Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Grundstücks sein, erhält das Schreiben nur einer der Miteigentümerinnen bzw. Miteigentümer.
Für die Grundsteuerreform wird das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zudem eine Broschüre veröffentlichen. Wann diese erscheint, ist den Kommunen noch nicht bekannt. Zusätzlich zu den ab Juli 2022 veröffentlichten Steuererklärungsvordrucken werden ausführliche Anleitungen (elektronisch und auf Papier) bereitgestellt. Ergänzend werden dann auch unter www.grundsteuer.bayern.de Erklärvideos zur Verfügung gestellt.
Von 1. Juli bis 31. Dezember 2022 können einige für die Grundsteuererklärung benötigte Daten aus dem Liegenschaftskataster kostenlos online über eine spezielle BayernAtlas-Lösung der Bayerischen Vermessungsverwaltung abgerufen werden.
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