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Information der Finanzverwaltung

04.11.2020
Zur Verbrauchsgebührenabrechnung 30.09.2020

Zum 06.11.2020 werden die Abrechnungsbescheide über Verbrauchsgebühren für den Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 an alle Gebührenpflichtigen (Eigentümer) versendet.

Wir möchten Sie aufgrund der aktuellen Situation bitten, Rückfragen zu den Abrechnungsbescheiden möglichst telefonisch oder per E-Mail an uns zu richten.
Sollte ein persönliches Gespräch notwendig sein, bitten wir Sie um vorherige Terminabsprache, um die bestehenden Hygienekonzepte zur Corona-Pandemie bestmöglich einhalten zu können.

Bei Rückfragen oder Terminabstimmungen können Sie sich an folgende Sachbearbeiter wenden:
Herrn Hein, Tel. 06022 5007-44, E-Mail: kilian.hein@elsenfeld.de
Frau Mayer, Tel. 06022 5007-32, E-Mail: isabel.mayer@elsenfeld.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Mithilfe.


Antworten zu häufig gestellten Fragen:

  • Senkung der Mehrwertsteuer:
    Durch Beschluss der Bundesregierung wurde der Mehrwertsteuersatz, befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020, von 7 % auf 5 % abgesenkt. Dies betrifft auch die Wasserverbrauchsgebühren. In den Abrechnungsbescheiden vom 06.11.2020 wurde der verringerte Mehrwertsteuersatz von 5 % für den gesamten Abrechnungszeitraum 01.10.2019 – 30.09.2020 angewendet. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2021 beinhalten wieder den regulären Mehrwertsteuersatz von 7 %.

  • Niederschlagswassergebühr:
    Die Gebühren für die versiegelten Oberflächen (Niederschlagswassergebühr) ist Bestandteil der Abwassergebühren. Diese finden Sie in der Gebührenübersicht auf der ersten Seite des Bescheides unter „Grundgebühr“ im Abschnitt Abwasser sowie auf der zweiten Seite unter „Berechnung der Niederschlagswassergebühr“.

  • Beilage zur „Berechnung der gebührenrelevanten Fläche für die Niederschlagswassergebühr“:
    Diese finden Sie auf der letzten Seite Ihres Bescheides. Die dort ausgewiesene Summe (gebührenrelevante Fläche) ist in Quadratmetern angegeben.

  • Nachzahlung oder Erstattung:
    Den gesamten Nachzahlungs- oder Erstattungsbetrag finden Sie gleich zu Beginn auf der ersten Seite des Bescheides, oberhalb des Gebührenübersicht in Fettschrift.
    Die Nachzahlung oder Erstattung ist am 23.11.2020 zur Zahlung fällig.
    Die Zahlart ist ebenso in der Gebührenübersicht genannt.

  • Vorauszahlungen:
    Die Vorauszahlungen sollen 75 % der gesamten anfallenden Verbrauchsgebühr im Jahr decken. Die verbleibenden 25 % sind Bestandteil der Nachzahlung im Zuge der Jahresabrechnung.
    Diese Werte gelten bei relativ gleichbleibendem Verbrauchsverhalten.

    Die künftigen Vorauszahlungen für das Jahr 2021 finden Sie am Ende der ersten Seite oder am Anfang der zweiten Seite des Bescheides.
    Die neuen Vorauszahlungsbeträge wurden anhand des aktuellen Verbrauches kalkuliert.

Kategorien: Der Markt Elsenfeld informiert

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