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Information des Einwohnermeldeamtes

11.02.2020
Wohnungsgeberbescheinigung seit 01.11.2015

Mit dem neuen Gesetz wird der Wohnungsgeber (Eigentümer/Vermieter) laut § 19 BMG zur Mitwirkung bei der Anmeldung verpflichtet!

Seit dem 01.11.2015 muss der/die Meldepflichtige bei An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt eine Wohnungsgeberbescheinigung des Wohnungsgebers vorlegen.

Dies soll künftig Scheinanmeldungen wirksamer verhindern. In der Bescheinigung muss, neben dem tatsächlichen Einzugsdatum, auch der Name des Einziehenden, bei mehreren Personen, die namentliche Auflistung aller einziehenden Personen, vermerkt sein. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.

Die Wohnungsgeberbescheinigung können Sie hier herunter laden (Klick auf den Link). Sie erhalten diese auch im Bürgerbüro des Rathauses Elsenfeld.

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Einwohnermeldeamt des Rathauses Elsenfeld wenden, Telefon 06022 5007-0.

Einwohnermeldeamt
Markt Elsenfeld

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