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05.01.2021
Neue Personalausweisgebühr und eID-Karte für Unionsbürger ab 01.01.2021
Aufgrund der zweiten Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung (BGBl Teil I Nr. 47/2020) erhöht sich die Gebühr bei einem beantragten Personalausweis bundesweit bei antragstellenden Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 28,80 € auf 37,- €.
Die Gebühr bei einem beantragten Personalausweis von antragstellenden Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleibt mit 22,80 € unberührt. Für den vorläufigen Personalausweis wird weiterhin 10,- € erhoben.
Es entfallen dafür die Gebühren für die nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion sowie die Neufestsetzung der persönlichen Geheimnummer und die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises, die jeweils mit 6,- € erhoben werden.
Ab dem 01.01.2021 können ausländische EU- und EWR-Bürger unter Vorlage eines gültigen nationalen Personalausweises bzw. Reisepass eine eID-Karte beantragen. Die eID-Karte gibt die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion zu verwenden. Die eID-Karte ist kein gültiges Ausweisdokument. Die Gebühr für die e-ID Karte ist mit 37,- € angesetzt.
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