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21.10.2020
Ampelsystem Bayern - Einschränkungen Landkreis Miltenberg
Ab dem 2. November gilt die am 30.10. veröffentlichte Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV). Damit ist die Corona-Ampel nicht mehr gebräuchlich. Der Landkreis Miltenberg konkretisiert die Vorgaben aus der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in einer Allgemeinverfügung (siehe Startseite - Aktuelle Informationen - Informationen zur Corona-Pandemie).
Am Donnerstag, den 15.10.2020 hat der Bay. Ministerpräsident Dr. Markus Söder die weitere Bay. Corona-Strategie mittels einem Ampelsystem vorgestellt. Dieses wurde mit den Änderungen der 7. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16.10.2020 und 18.10.2020 aufgenommen.
Mit der erneuten Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 22.10.2020 wurde die Farbe dunkelrot bei dem bisherigen Ampelsystem eingeführt, welche ab einem 7-Tage-Inzidenz-Wert über 100 gilt.
Demnach veröffentlicht das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege täglich auf seiner Internetseite unter https://www.stmgp.bayern.de die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen laut Feststellung des Robert Koch-Instituts oder des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 35, 50 und 100 pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird.
In diesen Landkreisen und kreisfreien Städten gilt ab dem Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung folgt, bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung, je nach Stufe folgendes:
Weiterhin gilt die folgende Allgemeinverfügung des Landratsamten Miltenberg vom 19.10.2020.
Allgemeinverfügungdes Landratsamtes Miltenberg vom 19.10.2020.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie auf unserer Internetseite (aktuelle Informationen - "Informationen zur Corona-Pandemie") sowie auf der Internetseite des Landratsamtes Miltenberg.
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