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Wasser-/Kanalabrechnung 2024

04.11.2024
Information zur Wasser-/Kanalabrechnung 2024

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in diesem Jahr haben wir erstmals, mit großem Erfolg, die elektronische Ablesung der Zählerstände der Funkwasseruhren vorgenommen. Die Abrechnungsbescheide hierzu wurden am 04.11.2024 an Sie versendet. Eine leichte Abweichung zum aktuellen Stand ist normal, da die Zählerstände bereits Ende September abgelesen wurden.

Sie haben Fragen zur Vorgehensweise? Unten haben wir die wichtigsten Infos zusammengefasst:

 

Für weitere Infos bitte aufs + klicken:

Änderungen der Ablesung (Mitteilung vom 15.09.2024)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in diesem Jahr werden wir erstmals die Ablesung der Zählerstände der Funkwasseruhren durch elektronische Auslesung vornehmen.
Für Hauseigentümer mit mechanischen Wasserzählern bleibt die Vorgehensweise der Meldung wie bisher.

Wie unterscheide ich Funkwasserzähler und mechanische Wasserzähler?

Einen Funkwasserzähler oder ein mechanischer Wasserzähler erkennen Sie an der Zählernummer. Die Funkzählernummern beginnen mit „8SEN“ und sind 14-stellig. Mechanische Wasserzähler sind ausschließlich numerisch und sieben- bis neunstellig.

Sie haben einen Funkwasserzähler:

Der Markt Elsenfeld führt die Ablesung der Funkwasserzähler im Zeitraum vom 23.09.24 – 30.09.24 elektronisch durch.
Sie müssen hierbei nicht selbst tätig werden. Bitte melden Sie online keinen Zählerstand.

Ihr Funkwasserzähler konnte nicht ausgelesen werden:

Dann erhalten Sie Anfang Oktober einen Ablesebrief per Post. Ihren Zählerstand melden Sie dann per postalischer Rückantwort oder per Onlineeingabe, wie im Ablesebrief beschrieben.

Sie haben aktuell noch einen mechanischen Wasserzähler:

Sie erhalten ab KW 37 einen Ablesebrief per Post und nehmen die Ablesung wie gewohnt selbst vor. Sie geben hierzu den Brief ausgefüllt an uns zurück oder melden den Zählerstand online, über den im Ablesebrief beschriebenen Weg, bis spätestens 30.09.2024. Bitte beachten Sie den Rückgabetermin, da andernfalls der Verbrauch für die Jahresabrechnung geschätzt werden muss.

Ausblick für die nächsten Jahre:

In den nächsten Jahren werden die mechanischen Wasserzähler, bei denen die Eichfrist abläuft, automatisch durch Funkwasserzähler ersetzt. Damit wird perspektivisch die manuelle Meldung komplett entfallen bzw. nur noch im Ausnahmefall erforderlich sein.

Gründe für diese Änderung:
·        Verkürzte Bearbeitungszeiten bei der Wasserabrechnung

·        Einsparung von Papier und damit Entlastung der Umwelt

·        Digitalisierung von möglichen Verwaltungsarbeiten

·        Reduzierung des Aufwandes für Bürgerinnen und Bürger

Überprüfung Wasserverbrauch (Mitteilung vom 04.11.2024)

In der folgenden Beschreibung haben wir aufgeführt, wie Sie Ihren Funkzähler ablesen und Ihren momentanen Wasserverbrauch überprüfen können.

Dies hat für Sie den Vorteil, dass sich Wasserverluste, wie durch einen tropfenden Wasserhahn, undichte Toilettenspülkästen, Wasserrohrbrüche etc., schnell erkennen lassen.

Die Durchflussanzeige gibt an, ob Wasser durch den Zähler fließt.

Bei einer Zahl größer als 0 fließt Wasser.

Sollte zum Zeitpunkt Ihrer Überprüfung dort eine Zahl größer 0 stehen, Sie aber aktuell kein Wasser verbrauchen, kann dies auf folgende Dinge hinweisen:

1 l/h entspricht mengenmäßig einem tropfenden Wasserhahn, da in einer Stunde ungefähr ein Behältnis von einem Liter volltropft.

2-4 l/h, können beispielsweise auf undichte Toilettenspülkästen oder undichte Warmwassersicherheitsventile an der Heizung hinweisen.

Zu beachten ist, dass der tatsächliche Durchflusswert mit einer Verzögerung von 2-3 Sekunden angezeigt wird.

Zudem funktioniert die Anzeige eines neu eingebauten Zählers, erst nach ca. 48 Std. und nachdem Wasser durchgeflossen ist.

 

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Ansprechpartnerin

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Verena Rüttiger
Sachbearbeiterin
06022 5007-32 verena.ruettiger@elsenfeld.de

Kategorien: Der Markt Elsenfeld informiert

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