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17.05.2023
Pflanzenschutzmittel-Ausbringung im Weinberg mit Luftfahrzeugen

Ausnahmegenehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat der Marktverwaltung mitgeteilt, dass gemäß § 18 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels mit einem Luftfahrzeug im Weinberg Rück bis zum 31.08.2023 genehmigt wurde. Wir bitten um Kenntnisnahme.

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