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Bekanntmachung und Auslegung

27.04.2023
Gehobene Wasserrechtliche Erlaubnis Brunnen I bis III

Ortsübliche Bekanntmachung nach Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG

Vollzug der Wassergesetze;

Antrag auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen I bis III für die öffentliche Trinkwasserversorgung des Marktes Elsenfeld

Dem Markt Elsenfeld wurde mit Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 20.04.2023, Az. 43 – 8631.01, eine bis zum 31.12.2043 befristete gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen I bis III auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 4199, 7691 und 7692 der Gemarkung Elsenfeld zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung erteilt.

Die Erlaubnis gewährt die stets widerrufliche Befugnis

und insgesamt aus allen Brunnen max. 2.220 m³/d bzw. max. 554.000 m³/a an Grundwasser zutage zu fördern.

Die Erlaubnis enthält Inhalts- und Nebenbestimmungen, die im öffentlichen Interesse notwendig sind.

Der Erlaubnisbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der zugrundeliegenden Planunterlagen liegt für die Dauer von zwei Wochen vom 08.05.2023 bis einschließlich 22.05.2023 beim Markt Elsenfeld und beim Landratsamt Miltenberg zur Einsicht aus (Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz – BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG). Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus des Marktes Elsenfeld, Bauamt, Zimmer 16 und im Landratsamt Miltenberg, Zimmer 164a eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten (Markt Elsenfeld, Frau Schleßmann, Tel. 06022/500751; Landratsamt Miltenberg, Frau Zeiler, Tel. 09371/501289). Diese Bekanntmachung sowie der auszulegende Bescheid und die zugrundeliegenden Planunterlagen werden nach Art. 27a BayVwVfG auch im Internet auf der Homepage des Marktes Elsenfeld unter www.elsenfeld.de unter „Aktuelle Informationen aus Elsenfeld“ veröffentlicht. 

Mit Ende der Auslegungsfrist (22.05.2023, 24:00Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Elsenfeld, 27.04.2023

Kai Hohmann
Erster Bürgermeister

Kategorien: Der Markt Elsenfeld informiert

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